Verein für Sport- und Gemeinschaftspflege von 1968 e.V. , Stapelfeld

Aktuelles

 

  • Verein für Sport und Gemeinschaftspflege von 1968 e.V. Stapelfeld

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  • Aufgabengliederungsplan

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  • 1. Vorsitzende / r

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  • Repräsentant des Vereins nach Innen und Außen. Festlegung des Ansehens in der Öffentlichkeit

  • Vertretungsberechtigter Vorstand im Sinne des BGB

  • Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes

  • Festlegung der Richtlinien für das gesamte Vereinsgeschehen in sportlicher, wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht

  • Koordinierung der Vorstandsarbeit

  • Vorbereitung, Einberufung und Leitung der Vorstandssitzungen und der Mitgliederversammlungen

  • Einbringen von Plänen, Ordnungen und Programmen in den Vorstand

  • Kontrolle der Durchführung von Beschlüssen des Vorstandes und der Mitgliederversammlung

  • Kontaktpflege zu Gruppen und Persönlichkeiten der Öffentlichkeit

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  • 2. Vorsitzende / r

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  • Vertreter der/s 1. Vorsitzenden

  • Vertretungsberechtigter Vorstand im Sinne des BGB

  • Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes

  • Gestaltung und Kontrolle von baulichen Maßnahmen des Vereins

  • Abstimmung von baulichen Maßnahmen mit der Gemeinde Stapelfeld

  • Gestaltung und redaktionelle Betreuung aller öffentlichen Organe des Vereins ( Broschüren, Prospekte, Fime, Vorträge, Vereinszeitungen etc. )

  • Betreuung des Archives ( in Koorperation mit der Geschäftsstelle )

  • Betreuung der Abteilungen, gemeinsam mit den Abteilungsleitern/innen und dem/der Sportwart/in

  • Bearbeitung von Ehrungsangelegenheiten, in Zusammenarbeit mit der Geschäftsstelle

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  • Kassenwart / in

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  • Vertretungsberechtigter Vorstand im Sinne des BGB

  • Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes

  • Führung der Vereinskasse und Abstimmung des Haushaltsplans mit den Abteilungen

  • Führung und Verwaltung sämtlicher Vereinskonten und Geschäftsbücher des Vereins

  • Mitwirkung bei der Erschließung neuer Finanzquellen

  • Berichte über die Finanz- und Vermögenslage des Vereins im Vorstand und in der Mitgliederversammlung

  • Führung und Bearbeitung der Mitgliederkartei des Vereins, in Zusammenarbeit mit der Geschäftsstelle

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  • Schriftführer / in / Geschäftsstelle

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  • stimmberechtigtes Mitglied des erweiterten Vorstandes

  • Protokollführung von Sitzungen des Vorstandes und der Mitgliederversammlung

  • ordnungsgemäße Führung von Satzungen, Ordnungen und Richtlinien des Vereins

  • Anmeldung von Satzungsänderungen beim Notar und Amtsgericht

  • Anmeldung von öffentlichen Veranstaltungen bei den zuständigen Behörden und Gemeinden, sowie, falls erforderlich, bei der GEMA

  • Bearbeitung von Sportunfällen gemäß dem Sportversicherungsvertrag

  • Schriftliche Einberufung von Sitzungen des Vorstandes und der Mitgliederversammlung

  • Schriftverkehr im Auftrage des Vorstandes

  • Postbearbeitung

  • Führung des Terminkalenders des Vereins

  • Führung und Bearbeitung der Mitgliederkartei des Vereins, in Zusammenarbeit mit dem Kassenwart

  • Einkauf von Bürobedarf

  • Durchführung von Sprechstunden des Vereins

  • Unterstützung des Kassenwartes bei schriftliche Aufgaben

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  • Sportwart / in

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  • stimmberechtigtes Mitglied des erweiterten Vorstandes

  • Koordinierung der sportlichen Aktivitäten der Abteilungen in Abstimmung mit den Abteilungsleitern/innen und dem/der Jugendwart/in

  • Aktivierung des Freizeit- und Breitensports im Verein

  • Überwachung von sportgerechten Kursen und Lehrgängen der Abteilungen

  • Information der Abteilungen über Abteilungsspezifische Lehrgänge und Seminare

  • Laufende prüfung des sportlichen Angebots und prüfen der Erweiterung von sportlichen Aktivitäten

  • Mitgestaltung bei Erweiterung und Umgestaltung von sportlichen Angelegenheiten des Vereins

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  • Jugendwart / in

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  • stimmberechtigtes Mitglied des erweiterten Vorstandes

  • Gewähltes Mitglied der Jugendversammlung des gesamtvereins

  • Vorsitzende/r der Jugendversammlung

  • Koordinierung der sportlichen und aller anderen Aktivitäten der Abteilungen in Abstimmung mit den Abteilungsleitern und dem/der Sportwart/in

  • verantwortlich für die Zusammenarbeit mit den übergeordneten Verbänden und Organisationen

  • Einberufung der jährlichen Jugendversammlung des Vereins

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  • Abteilungsleiter / in

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  • stimmberechtigtes Mitglied des erweiterten Vorstandes

  • Gewähltes Mitglied der jeweiligen Abteilung

  • Verantwortlich für das sportliche Geschehen in der Abteilung

  • Führung der Mitgliederkartei der Abteilung

  • Erstellen des Haushaltsplans der Abteilung

  • Verantwortlich für die ordnungsgemäße Verwaltung der im Jahreshaushalt festgelegten finanziellen Mittel der jeweiligen Abteilung

  • Verantwortlich für die Unterhaltung und Sauberkeit der, von der Abteilung genutzten Sportanlagen

  • Führung von Arbeitssitzungen

  • Verantwortlich gegenüber den übergeordneten Fachverbänden

  • Verantwortlich für die Abteilungskasse

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  • Beauftragte / r des Vorstandes

  • mit besonderem Aufgabenbereich

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  • Bevollmächtigter für die Platzanlagen

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  • Eingesetzt durch den Vorstand

  • Feststellen der Bespielbarkeit der Platzanlagen in Abstimmung mit dem Fussballobmann, ggf. Mit der Gemeinde ( Bürgermeister )

  • Zuständig für die Meldung der Unbespielbarkeit an die betroffenen Mannschaften

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  • Bevollmächtigter für das Vereinshaus

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  • Eingesetzt durch den Vorstand

  • Ausgabe und Verwaltung von Schlüsseln für das Vereinshaus

  • Führung des Schlüsselbuchs

  • Zuständig für die Vermietung und Vergabe der Clubräume, in Abstimmung mit dem Vereinswirt

  • Führen der Bestands- und Inventarlisten für das Vereinshaus in Abstimmung mit dem Vereinswirt und der Geschäftsstelle

  • Überwachung von Reparaturarbeiten

  • Überwachung der Sauberkeit gemäß dem Überlassungsvertrag mit dem Vereinswirt

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  • Betreiber des Vereinshauses

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  • Eingesetzt durch den Vorstand

  • Einhaltung der “ Vereinbarung über die Nutzung des Vereinshauses “ in der jeweils gültigen Fassung.

  • Absprache mit dem Bevollmächtigten für das Vereinshaus bei Vermietungen

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  • Inkrafttreten

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  • Der Aufgabengliederungsplan tritt gemäß beschluß des Gesamtvorstandes

  •  vom 09. November 2004 in Kraft.